Marco und Matti – und die Justiz

Es ist doch seltsam, dass ein junger Mann, der wegen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs in Untersuchungshaft saß, nach seiner Freilassung wegen Haftverschonung hierzulande wie ein Held gefeiert wird. Wer seinen Verstand nicht bei »Bild« und RTL abgegeben hat, fragt sich schon, wie die Lesart des Falles ausgesehen hätte, »wäre Marco ein britischer Jugendlicher und wäre die 13-jährige Anklägerin aus Deutschland in die Türkei geflogen« – oder es hätte sich gar ein Türke einem deutschen Mädchen in ähnlicher Weise genähert. Im Allgemeinen fordert man hier ja, wenn sexueller Missbrauch auch nur andeutungsweise im Spiel ist, sofort lautstark und ohne große Prüfung das »Wegsperren« des Täters.

Nun mag die türkische Justiz nicht sehr sensibel mit der Geschichte umgegangen sein – so wenig sensibel etwa wie deutsche Politiker einschließlich Kanzlerin und Außenminister, die sofort nach der Festnahme Marcos in Antalya Breitseiten gegen die Türkei abschossen. Möglicherweise gelten in der Türkei andere Gesetze bezüglich Untersuchungshaft und ist es dort nicht üblich, einen dringend Verdächtigen sofort nach der Tat wieder in Freiheit zu setzen, was hierzulande einem Täter schon mal als Freibrief erscheint, er könne sich nun sofort das nächste Opfer suchen.

Ansonsten aber steht die heimische Justiz jener der Türkei in kaum etwas nach, denn eine Behandlung wie sie Marco W. widerfuhr, hat hier zum Beispiel Matthias Z. erlebt. So wie Marco aufgrund der Aussage einer einzigen Zeugin in Haft kam und dort festgehalten wurde, genügte bei Matthias, einem 22-jährigen Berliner aus der linken Szene, die Aussage zweier Neonazis, sie hätten ihn bei einem tätlichen Überfall erkannt, um ihn in U-Haft zu bringen. Die türkischen Richter hielten Marco hinter Gittern, obwohl an der Aussage der Belastungszeugin vielleicht mancher Zweifel angebracht war. Doch auch die Berliner Staatsanwaltschaft sahen bei Matthias, den seine Freunde Matti nennen, einen dringenden Tatverdacht, obwohl die beiden Neonazis schon früher durch falsche Aussagen aufgefallen waren und ihren Vorwurf außer ihrer Vermutung nicht erhärten konnten. In der Türkei dauerte die Untersuchungshaft acht Monate, aber auch Matthias musste fast vier Monate im Gefängnis zubringen.

Wenn uns die beiden Fälle, die anscheinend wenig miteinander zu tun haben, etwas lehren, dann doch wohl nur dies – auch Ermittler, Staatsanwälte, Richter urteilen gelegentlich nach ihrer ideologischen Einstellung oder anderen sachfremden Kriterien. Den Gründen hierfür nachzugehen und im eigenen Laden für Abhilfe zu sorgen, bringt mehr als pauschalisierende Kampagnen zu entfachen.